Pelletheizung: für wen sie sich eignet
Pelletheizungen verbrennen gepresste Holzpellets und lassen sich weitgehend automatisch betreiben. Wir vermitteln Fachbetriebe, die prüfen, ob eine Pelletheizung zu Ihrem Gebäude passt.
So funktioniert eine Pelletheizung
Pellets werden aus einem Lagerraum oder Silo automatisch zum Kessel gefördert. Der Betrieb ähnelt dem einer Öl- oder Gasheizung; regelmäßig sind Wartung und das Entleeren des Aschebehälters nötig.
Das sollten Sie prüfen
- Platz: Lagerraum bzw. Silo für den Brennstoffvorrat und eine geeignete Anlieferung.
- Heizungssystem: Pelletkessel können auch bei höheren Vorlauftemperaturen im Altbau eine Option sein.
- Schornstein: Eignung und Abgasführung klären.
- Brennstoff: Preise und Verfügbarkeit schwanken; Qualität und Herkunft der Pellets beachten.
Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)
Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Für bestimmte, nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand muss grundsätzlich ab 2029 ein steigender Anteil der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich zugelassenen klimafreundlicheren Energieträgern stammen. Das Gesetz sieht auch alternative Erfüllungswege und Sonderregelungen vor:
| ab Jahr | Mindestanteil klimafreundlicher Energieträger an der bereitgestellten Wärme |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Welche Lösung im Einzelfall wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte vor dem Kauf geprüft werden.
Förderung
Biomasseheizungen können unter bestimmten technischen und rechtlichen Voraussetzungen förderfähig sein. Die aktuellen Bedingungen und Fördersätze legen BAFA und KfW fest – mehr unter Förderung Heizungstausch.
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