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Pelletheizung: für wen sie sich eignet

Pelletheizungen verbrennen gepresste Holzpellets und lassen sich weitgehend automatisch betreiben. Wir vermitteln Fachbetriebe, die prüfen, ob eine Pelletheizung zu Ihrem Gebäude passt.

So funktioniert eine Pelletheizung

Pellets werden aus einem Lagerraum oder Silo automatisch zum Kessel gefördert. Der Betrieb ähnelt dem einer Öl- oder Gasheizung; regelmäßig sind Wartung und das Entleeren des Aschebehälters nötig.

Das sollten Sie prüfen

Einordnung: Holz ist ein nachwachsender Brennstoff. Ob eine Pelletheizung im Einzelfall die richtige Wahl ist, hängt unter anderem von Emissionsanforderungen, Gebäude und Förderbedingungen ab.

Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)

Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Für bestimmte, nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand muss grundsätzlich ab 2029 ein steigender Anteil der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich zugelassenen klimafreundlicheren Energieträgern stammen. Das Gesetz sieht auch alternative Erfüllungswege und Sonderregelungen vor:

ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Energieträger an der bereitgestellten Wärme
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Welche Lösung im Einzelfall wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte vor dem Kauf geprüft werden.

Förderung

Biomasseheizungen können unter bestimmten technischen und rechtlichen Voraussetzungen förderfähig sein. Die aktuellen Bedingungen und Fördersätze legen BAFA und KfW fest – mehr unter Förderung Heizungstausch.

Hinweis: Heizungs-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Heizungs-, Bau- oder Montageleistungen – wir vermitteln an passende Fachbetriebe für Heizungstechnik in Ihrer Region. Angaben zu Recht und Förderung sind allgemeine Orientierung und keine Rechts-, Energie- oder Steuerberatung; Gesetze und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen (z. B. GEG/GModG) sowie die Bedingungen von BAFA und KfW. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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