Förderung beim Heizungstausch: Überblick
Für bestimmte Heizungen kann eine Bundesförderung möglich sein. Welche Technik, welche Voraussetzungen und welche Fördersätze gelten, legen die Förderprogramme fest – und diese ändern sich.
Wie die Förderung grundsätzlich aufgebaut ist
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert bestimmte klimafreundliche Heiztechniken und Wärmenetzanschlüsse, sofern sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Konventionelle, überwiegend fossil betriebene Gas- und Ölheizungen werden grundsätzlich nicht als eigenständige Heizungsmaßnahme bezuschusst; für spezielle Anlagen und Kombinationen können abweichende Bedingungen gelten. Zuständig sind je nach Programm BAFA bzw. KfW. Konkrete Fördersätze, Boni und Obergrenzen können sich ändern – prüfen Sie immer den aktuellen Stand beim Fördergeber.
Typische Voraussetzungen
- Förderfähige Technik gemäß aktuellen Technischen Mindestanforderungen.
- Fachgerechter Einbau durch ein Fachunternehmen, ggf. mit Bestätigung/Nachweisen.
- Reihenfolge: Wann Antrag und Beauftragung erfolgen müssen, ist programmabhängig – vor Vertragsabschluss klären (z. B. mit Fördervorbehalt im Vertrag).
- Nachweise und Fristen je nach Programm einhalten.
Mit Energieberatung kombinieren
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Beratung durch qualifizierte Energieberater können Sanierungsschritte sinnvoll ordnen – Hinweise dazu bei Energieberatung-Gurus.
Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)
Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Für bestimmte, nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand muss grundsätzlich ab 2029 ein steigender Anteil der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich zugelassenen klimafreundlicheren Energieträgern stammen. Das Gesetz sieht auch alternative Erfüllungswege und Sonderregelungen vor:
| ab Jahr | Mindestanteil klimafreundlicher Energieträger an der bereitgestellten Wärme |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Welche Lösung im Einzelfall wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte vor dem Kauf geprüft werden.
Mehr zur Planung: Ablauf Heizungstausch.
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