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Förderung beim Heizungstausch: Überblick

Für bestimmte Heizungen kann eine Bundesförderung möglich sein. Welche Technik, welche Voraussetzungen und welche Fördersätze gelten, legen die Förderprogramme fest – und diese ändern sich.

Wie die Förderung grundsätzlich aufgebaut ist

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert bestimmte klimafreundliche Heiztechniken und Wärmenetzanschlüsse, sofern sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Konventionelle, überwiegend fossil betriebene Gas- und Ölheizungen werden grundsätzlich nicht als eigenständige Heizungsmaßnahme bezuschusst; für spezielle Anlagen und Kombinationen können abweichende Bedingungen gelten. Zuständig sind je nach Programm BAFA bzw. KfW. Konkrete Fördersätze, Boni und Obergrenzen können sich ändern – prüfen Sie immer den aktuellen Stand beim Fördergeber.

Typische Voraussetzungen

Mit Energieberatung kombinieren

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Beratung durch qualifizierte Energieberater können Sanierungsschritte sinnvoll ordnen – Hinweise dazu bei Energieberatung-Gurus.

Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)

Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Für bestimmte, nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand muss grundsätzlich ab 2029 ein steigender Anteil der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich zugelassenen klimafreundlicheren Energieträgern stammen. Das Gesetz sieht auch alternative Erfüllungswege und Sonderregelungen vor:

ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Energieträger an der bereitgestellten Wärme
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Welche Lösung im Einzelfall wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte vor dem Kauf geprüft werden.

Mehr zur Planung: Ablauf Heizungstausch.

Hinweis: Heizungs-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Heizungs-, Bau- oder Montageleistungen – wir vermitteln an passende Fachbetriebe für Heizungstechnik in Ihrer Region. Angaben zu Recht und Förderung sind allgemeine Orientierung und keine Rechts-, Energie- oder Steuerberatung; Gesetze und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen (z. B. GEG/GModG) sowie die Bedingungen von BAFA und KfW. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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