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Ölheizung ersetzen: Ihre Optionen

Steigende Kosten, alte Technik, Platz im Heizungskeller – viele Eigentümer wollen ihre Ölheizung ersetzen. Wir vermitteln Fachbetriebe, die mehrere Lösungen für Ihr Haus vergleichen.

Welche Alternativen es gibt

Tank und Altanlage

Bei der Umstellung sind die Altanlage und gegebenenfalls der Öltank fachgerecht außer Betrieb zu nehmen. Ob Reinigung, Stilllegung, Ausbau, Entsorgung oder zulässige Weiternutzung erforderlich sind, sollte ein entsprechend qualifizierter Fachbetrieb prüfen – klären Sie das im Angebot.

Gibt es Austauschpflichten?

Eine allgemeine Austauschpflicht allein aufgrund des Alters eines Heizkessels besteht nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr. Andere Sicherheits-, Betriebs- und Emissionsanforderungen können weiterhin gelten. Ob Ihre Anlage betroffen ist, sollte ein qualifizierter Fachbetrieb oder der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüfen.

Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)

Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Für bestimmte, nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand muss grundsätzlich ab 2029 ein steigender Anteil der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich zugelassenen klimafreundlicheren Energieträgern stammen. Das Gesetz sieht auch alternative Erfüllungswege und Sonderregelungen vor:

ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Energieträger an der bereitgestellten Wärme
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Welche Lösung im Einzelfall wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte vor dem Kauf geprüft werden.

Mehr zur Reihenfolge von Planung, Angeboten und Förderung finden Sie unter Ablauf Heizungstausch und Förderung Heizungstausch.

Hinweis: Heizungs-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Heizungs-, Bau- oder Montageleistungen – wir vermitteln an passende Fachbetriebe für Heizungstechnik in Ihrer Region. Angaben zu Recht und Förderung sind allgemeine Orientierung und keine Rechts-, Energie- oder Steuerberatung; Gesetze und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen (z. B. GEG/GModG) sowie die Bedingungen von BAFA und KfW. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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