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Heizungstausch: so läuft er ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme: Dieser Ablauf hilft Ihnen, die Reihenfolge einzuhalten und Angebote sauber zu vergleichen.

Die Schritte im Überblick

  1. Bestand prüfen: Alter und Zustand der Anlage, Verbrauch, Heizflächen, Warmwasserbedarf.
  2. Rechtslage und Technik wählen: Welche Optionen kommen infrage (Gas, Öl-Ersatz, Pellets, Hybrid, Fernwärme, Wärmepumpe)?
  3. Angebote vergleichen: mehrere Fachbetriebe mit gleichem Leistungsumfang anfragen.
  4. Förderung klären: Voraussetzungen und Reihenfolge von Antrag und Beauftragung sind programmabhängig.
  5. Einbau: Demontage, Montage, Anschluss; Dauer je nach System und Gebäude.
  6. Einregulierung: hydraulischer Abgleich, Einweisung, Dokumentation.

Aktuelle Rechtslage (seit 29.07.2026)

Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine pauschale Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, besteht nicht mehr – Eigentümer haben grundsätzlich wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Für bestimmte, nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand muss grundsätzlich ab 2029 ein steigender Anteil der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich zugelassenen klimafreundlicheren Energieträgern stammen. Das Gesetz sieht auch alternative Erfüllungswege und Sonderregelungen vor:

ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Energieträger an der bereitgestellten Wärme
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Welche Lösung im Einzelfall wirtschaftlich und förderfähig ist, sollte vor dem Kauf geprüft werden.

Angebote vergleichbar machen

Hinweis: Heizungs-Gurus ist ein unabhängiges Vermittlungsportal und erbringt selbst keine Heizungs-, Bau- oder Montageleistungen – wir vermitteln an passende Fachbetriebe für Heizungstechnik in Ihrer Region. Angaben zu Recht und Förderung sind allgemeine Orientierung und keine Rechts-, Energie- oder Steuerberatung; Gesetze und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen (z. B. GEG/GModG) sowie die Bedingungen von BAFA und KfW. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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